Ein Kredit wird von Banken vergeben mit dem Ziel den Kreditnehmer finanziell zu fördern.
Es gibt gewissen Voraussetzungen die der Kreditnehmer erfüllen muss. Der Nehmer muss voll geschäftsfähig sein und darf keine negativen Einträge in der Schufa haben. Gleichfalls muss ein regelmäßiges Einkommen vorliegen.
Es gibt verschiedene Arten von Krediten, wobei die meisten von ihnen sowohl online, als auch direkt in der Bankfiliale aufgenommen werden können.
Der Begriff Ratenkredit kommt von der Rückzahlungsweise auf Raten. Der Kreditnehmer zahlt die aufgenommene Summe nebst entstandenen Zinsen in monatlichen Raten zurück. Kommt er dabei in Verzug, kann die Bank über das gerichtliche Mahnverfahren gegen den Kläger vorgehen.
Der Autokredit richtet sich an Verbraucher, die finanzielle Unterstützung beim Erwerb eines Autos brauchen. Meist arbeiten Autohäuser mit Banken zusammen, so dass ein schneller Vertragsabschluss möglich ist. Ein Autokredit ist nicht mit einem Leasingvertrag zu verwechseln, bei dem das Auto nur für einen gewissen Zeitraum an den Verbraucher übergeben wird.
Der Immobilienkredit dient der Finanzierung von Eigentumswohnungen oder anderen Immobilien. Der Sinn bei einem Immobilienkredit ist vor allem auch in der Altersabsicherung zu finden, die eine eigene Immobilie mit sich bringt. Da es sich um hohe Kreditsummen handelt, sind Sicherheitsleistungen meist unumgänglich. Als Sicherheit werden Wertpapiere, KFZ-Briefe und Bürgschaften von solventen Personen anerkannt. Ob im Einzelfall auch eine andere Form der Sicherheit zugelassen wird, entscheidet die Bank von Fall zu Fall.
Für Personen die bereits mehrere Kredite aufgenommen haben oder die wegen Altschulden einen Eintrag in der Schufa haben, kommt ein Schweizer Kredit in Frage. Der Schweizer Kredit zeichnet sich dadurch aus, dass weder eine Schufaabfrage durchgeführt wird, noch ein Eintrag in die Schufa erfolgt. Die Zinsen des Schweizer Kredites sind oft höher, da die Bank weniger Absicherungen hat, durch die fehlende Schufaregistrierung. Der Schweizer Kredit ist auf eine Summe von 4.500 Euro begrenzt und wird nur gewährt, wenn ausreichendes Einkommen vorhanden ist.